OLG Schleswig: Kein Schadenersatz bei vertretbarer «Tauschempfehlung» der Bank für Wertpapiere
Rät eine Bank einem Kunden zur Umschichtung von Wertpapieren innerhalb eines Depots, so muss die hiermit verbundene Verkaufs- als auch Kaufempfehlung in Bezug auf das Anlageobjekt unter Berücksichtigung der objektiven Gegebenheiten aus nachträglicher Sicht jeweils lediglich «vertretbar» sein. Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden und mit Urteil vom 19.09.2013 die Schadenersatzklage einer Commerzbankkundin abgewiesen, die bei Wertpapiergeschäften Verlust gemacht hatte (Az.: 5 U 34/13). Weiterlesen
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