Motorrad gegen Auto
(verpd) Kollidiert ein Autofahrer beim Rechtsabbiegen auf ein Grundstück mit einem Motorradfahrer, so ist der Autofahrer in der Regel selbst dann für den Unfall verantwortlich, wenn ihn der Motorradfahrer verbotswidrig rechts überholt hat. So entschied es das Landgericht Saarbrücken (Az. 13 S 158/12).
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