Luftfahrt-Haftpflichtversicherung | Auswirkungen der Gesetzesänderung zur Privatpilotenlizenz auf die Haftpflichtversicherung
Bisher war es Privatpiloten gestattet, Personenbeförderungen und Rundflüge mit Luftfahrzeugen mit bis zu vier Sitzen gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung oder einer Kostenbeteiligung durchzuführen. Das hat sich zum 9.4.13 geändert. Was dies für die Luftfahrt-Haftpflicht zur Folge hat, lesen Sie nachstehend.
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