LG München I: Rabattzahlungen an private Krankenversicherung nach Arzneimittelrabattgesetz sind rechtens
Rabattzahlungen an ein privates Krankenversicherungsunternehmen nach dem Gesetz über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) sind verfassungsgemäß. Dies geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts München I vom 18.09.2013 hervor, mit dem die Klage einer Arzneimittelherstellerin abgewiesen wurde. Die Regelungen des AMRabG würden insbesondere nicht gegen die in Art. 12 Abs. 1 GG normierte Berufsfreiheit verstoßen, heißt es in der Begründung (Az.: 29 O 18909/12). Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell