Lebensversicherungen: BGH lässt bei Kündigung von Versicherungsverträgen hohe Abschläge zu
Nach einer Entscheidung des BGH sind die Versicherer bei der Berechnung des Rückkaufwertes von vorzeitig gekündigten Lebensversicherungen zu hohen Abschlägen berechtigt, soweit die Versicherungen vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden. Mehr zum Thema 'Versicherung'...
Weiterlesen auf: Haufe