Kurzurteil: Fahrer muss zahlen
Zahlen Kfz-Haftpflichtversicherer für einen Schaden, können sie sich unter Umständen das Geld nicht nur vom Versicherungsnehmer, sondern auch vom mitversicherten Fahrer zurückholen. In dem Fall beschädigte der Fahrer eines Firmenwagens eine Grundstücksmauer und beging Fahrerflucht (Amtsgericht Wesel, Az. 5 C 372/12, noch nicht rechtskräftig). Der Versicherer zahlt dann zwar den Schaden, kann das Geld aber vom Verursacher zurückfordern.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest