Hessisches LSG zu Unfallversicherung: Sturz nach privatem Telefonat kein Arbeitsunfall
Wer während der Arbeitszeit private Telefonate führt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er dabei einen Unfall erleidet. Das entschied das LSG in Darmstadt und wies die Klage eines Lagerarbeiters ab, der sich das Knie verdreht hatte.
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