Hessisches FG zu Gutachterkosten: Wertgutachten bei Scheidung nicht steuerlich abziehbar
Gutachterkosten für die Wertermittlung einer Immobilie, die im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens wegen Auskunftserteilung und Zahlung von Zugewinn anfallen, sind mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Das hat das Hessische FG in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil entschieden.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online