Haltet den Dieb!
(verpd) Wer sich bei der Verfolgung eines Straftäters verletzt, steht grundsätzlich auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sich der Vorfall im Ausland abspielt. Es besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn es bei der Verfolgung in erster Linie um die Wiedererlangung des Diebesguts ging und nicht um die Festnahme des Täters, so das Sozialgericht Berlin in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Az. S 163 U 279/10).
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