Halter haftet nicht für Schäden durch Brand in einer Tiefgarage
In aller Regel kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für sämtliche Schäden auf, die ein Auto verursacht. Trifft den Halter allerdings keine Schuld, muss seine Haftpflicht dann keinen Schadensersatz leisten, wenn das Auto nicht mehr in Betrieb war.
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