Grundsicherung im Alter: 100.000 €-Grenze gilt für jeden einzelnen Angehörigen
Bei der Sozialhilfe gibt es Sonderregelungen für Senioren im regulären Rentenalter und für jüngere Erwerbsgeminderte – auch für erwerbsgeminderte Kinder. Diese Regeln sind in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII zusammengefasst. Besonders wichtig dabei: Im Regelfall werden weder Kinder von Grundsicherung beziehenden Senioren noch Eltern erwerbsgeminderter Kinder für ihre bedürftigen Angehörigen zur Kasse gebeten – jedenfalls so lange nicht, wie diese nicht in einer Einrichtung gepflegt werden. Dies gilt erst Recht nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.4.2013 (Az. B 8 SO 21/11 R).
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