Grobe Fahrlässigkeit bei ungenügender Absicherung eines abgestellten Kfz
Wer ein Kraftfahrzeug auf einer abschüssigen Straße abstellt, ohne für eine doppelte Sicherung gegen ein Wegrollen mittels Handbremse und Einlegen eines Ganges gesorgt zu haben, handelt nach Auffassung des OVG Lüneburg (02.04.2013 - 5 LA 50/12) grob fahrlässig.
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