Gefährlicher Gummibärchen-Genuss
(verpd) Ein Mann hatte beim Verzehr eines Fruchtgummis auf einen harten Fremdkörper gebissen und sich zwei Zähne ruiniert. Der Süßwarenhersteller lehnte die Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderung des Kunden jedoch ab, weil es niemals zuvor zu einem vergleichbaren Ereignis gekommen ist und Schäden ausgeschlossen seien. Doch diese Begründung ließ das Oberlandesgericht Hamm nicht gelten (Az. 21 U 84/12).
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