Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaft
Das Finanzamt gewährt für jeden Kilometer, den Ihre Wohnung von der regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt liegt, eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie benutzen, wie Sie zur Arbeit kommen und ob Ihnen Kosten entstehen.
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