Das Garagentor als Unfallfalle
(verpd) Das Schließen eines Garagentors mittels einer Fernbedienung ist nicht dem Schutzbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen. Kommt es durch das Tor zu einem Schaden, so ist vielmehr der Privat-Haftpflichtversicherer des Autofahrers zuständig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf hervor (Az. 12 S 19/12).
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