BGH-Urteil zu Rückkaufswerten erklärt
Vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof gegen einen Nachschlag bei Rückkaufswerten aufgelöster Lebensversicherungen geurteilt. Dabei ging es um Verträge der Jahre 2001 bis 2007. Rechtsanwalt Joachim Bluhm erklärt das Urteil.
Weiterlesen auf: procontra-online.de