BGH-Urteil: Niederlage für gesetzlichen Krankenversicherer
Die AOK Nordost darf künftig ohne Erlaubnis nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) keine privaten Krankenzusatzversicherungen mehr vermitteln. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem gestrigen Urteil (1 ZR 183/12 vom 18.9. 2013).
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