BGH: Schriftform beim gewerblichen Mietvertrag
Eine Bestimmung in einem Mietvertrag über den Beginn des Mietverhältnisses genügt der Schriftform, wenn die Kriterien, an die die Vertragsparteien den Vertragsbeginn knüpfen, dessen eindeutige Bestimmung ermöglichen. Mehr zum Thema 'Mietvertrag'...Mehr zum Thema 'Schriftform'...
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