BGH legt Klausel zu Aufräumungs-, Abbruch- und Schadenminderungskosten aus
Nach einem Brand ihres Büro- und Verwaltungsgebäudes verlangte die Klägerin vom beklagten Feuerversicherer auf der Grundlage von Sachverständigengutachten Abschlagszahlungen für Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie für Schadenminderungskosten. Der Versicherer lehnte eine Abschlagszahlung im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass sich die Abschlagsforderungen auf Nachweispositionen bezögen, die erst erstattungsfähig seien, wenn die Klägerin die entsprechenden Beträge ausgegeben habe.
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