BGH: Keine Entschädigung für Fluggäste bei Vogelschlag
Verspätet sich ein Flug nach einem Vogelschlag, ist das kein Entschädigungsgrund für Passagiere. Der BGH begründete sein Urteil mit "außergewöhnlichen Umständen". Geklagt hatte ein Urlauber, der verspätet zu Hause ankam, weil Vögel ins Triebwerk geraten waren.
Weiterlesen auf: tagesschau.de