Berufsunfähigkeitsversicherung: Grenzen der Neugier
Verlangen Kunden von ihrem Versicherer eine Leistung, müssen sie Ärzte, Krankenhäuser oder Rentenversicherer nicht pauschal von der Schweigepflicht entbinden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte eine Frau, die eine solche pauschale Erklärung nicht unterschreiben wollte, als sie wegen Depressionen eine Berufsunfähigkeitsrente beantragte. Auch vorformulierte Erklärungen des Versicherers lehnte sie ab und bat um genauere Fragen. Der Versicherer weigerte sich. Die Frau klagte erfolglos beim Land- und Oberlandesgericht Nürnberg auf Zahlung der Rente.
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