Beitragsrecht - Versicherungsrecht: Voraussichtliche Werte der Sozialversicherung 2014 bekannt
Die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 53.550 EUR betragen. Die Bezugsgrößen steigen, ebenso die im Beitragsrecht der Sozialversicherung relevanten Beitragsbemessungsgrenzen. Mehr zum Thema 'Rechengrößen'...Mehr zum Thema 'Sozialversicherungswerte'...Mehr zum Thema 'Versicherungsrecht'...Mehr zum Thema 'Beitragsbemessungsgrenze'...Mehr zum Thema 'Bezugsgröße'...Mehr zum Thema 'Jahresarbeitsentgeltgrenze'...Mehr zum Thema 'Sozialversicherungsrechengrößenverordnung'...Mehr zum Thema 'Beitragsrecht'...
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