Arbeitsunfall in der Mittagspause?
(verpd) Essen und Trinken sind in der Regel Privatsache und daher nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Das gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer in der betriebseigenen Kantine ausrutscht. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem jüngst getroffenen Urteil festgestellt (Az. : L 6 U 1735/12).
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