Anlegerrecht: Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko ungeeignet zur Altersvorsorge
Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko sind zur Altersvorsorge ungeeignet, so das Urteil des OLG Oldenburg, der Anlageberater hafte für seine fehlerhafte Beratung. Das Gericht verurteilte den Anlageberater zum Schadensersatz von mehr als 13.000 €.
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