AG München: Keine verschuldensunabhängige Halterhaftung für Brand eines in Tiefgarage abgestellten Kfz
Gerät ein in einer Tiefgarage abgestelltes Fahrzeug in Brand und beschädigt einen daneben stehenden Pkw, kommt ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch gegen den Halter des in Brand geratenen Fahrzeugs gemäß § 7 StVG nicht in Betracht. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Fahrzeuge, die außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen abgestellt worden seien, seien nicht mehr «in Betrieb» im Sinne des § 7 StVG (Urteil vom 21.11.2012, Az.: 322 C 17013/12). Weiterlesen
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