AG München: Keine Minderung des Reisepreises nach Erkrankung an verunreinigtem Badestrand
Ein Reisemangel, der außerhalb des Einflussbereichs des Reiseveranstalters liegt, berechtigt nicht zur Minderung. Die Behauptung, auf Grund eines verseuchten Badestrandes erkrankt zu sein, reicht somit nicht aus. Das geht aus einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2013 hervor, das jetzt veröffentlicht wurde (Az.: 132 C 15965/12). Weiterlesen
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