Abschleppen: Auto monatelang versteckt
Private Unternehmen dürfen widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und müssen erst nach Zahlung der Kosten verraten, wo der Wagen steht. Das hat der Bundesgerichtshof in Sachen „Parkräume KG“ entschieden. Betroffene müssen aber nicht jeden geforderten Betrag zahlen. test.de erklärt, wie Sie sich gegen Abschlepp-Wucher wehren.[Update 20.09.2013] Der Bundesgerichtshof muss sich erneut mit der Parkräume KG befassen und klären, wie viel Geld das Unternehmen kassieren darf. Details am Ende der Meldung.
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