17. 09. 2013 - Kein Schadensersatz für Lehman-Anleger
(ac) Ein Anleger, der Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. erworben hatte, klagte vor dem Bundesgerichtshof. Damit musste sich der BGH erneut mit Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern auseinandersetzen. Im Dezember 2007 erwarb der Anleger 100 Stück „Bonus Express Defensiv Zertifikate II“ zum Nennwert von je 1.000 Euro. Dabei handelte es sich um Inhaberschuldverschreibungen der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V., deren Rückzahlung von der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert wurde. Zeitpunkt und Höhe der Rückzahlung der Zertifikate sowie mögliche Bonuszahlungen an die Anleger sollten nach näherer Maßgabe der Zertifikatbedingungen von der Wertentwicklung des Dow Jones EuroSTOXX 50 Index abhängig sein, mit denen das Zertifikat unterlegt war. Mit der Insolvenz von Lehman Brothers Treasury Co. B.V. und der Lehman Brothers Holdings Inc. im September 2008 wurden die erworbenen Zertifikate weitgehend wertlos. Die im Wesentlichen auf Rückzahlung des Anlagebetrages gerichtete Klage wurde in allen Instanzen zurückgewiesen.BGH, Urteil vom 17.09.2013, Az.: XI ZR 332/12
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