Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss darf nicht wegen falschfarbigem Antrag verweigert werden
Bitte reichen Sie den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch einmal in Farbe ein. Das teilte das Amtsgericht Hamm doch glatt einem Antragsteller mit. Wenig bürgerfreundlich, meinte dagegen das LG Dortmund, und kassierte die pfauenhafte Entscheidung der Ausgangsinstanz gleich wieder ein. Mehr zum Thema 'Formular'...Mehr zum Thema 'Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss'...
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