Zahnzusatzversicherung: Geld für Implantate
Eine Zahnzusatzversicherung kurz vor der Behandlung abzuschließen, bringt nichts. Das musste auch ein Patient einsehen, der seinen Versicherer verklagt hatte, weil der keinerlei Kosten für seine Zahnimplantate von mehr als 25 000 Euro übernehmen wollte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe gab dem Versicherer recht (Az. 12 U 153/12). Der Mann hatte sich wegen eines akuten Eiterherds im Oberkiefer behandeln lassen. Die Zahnärztin beriet ihn über Zahnersatz und Implantate, kein Zahn war mehr erhaltungsfähig. Der Kläger schloss im Anschluss eine Zahnzusatzversicherung ab. Der Versicherer muss nicht zahlen, weil die Zahnärztin die Behandlungsbedürftigkeit des Patienten vor Vertragsschluss festgestellt hatte. Das gilt, obwohl der Versicherte mit dem Beginn der Behandlung die achtmonatige Wartezeit nach Versicherungsabschluss beachtet hatte.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest