Wettbewerbsverbot | Weiterleitung von Schulungsunterlagen durch Mitarbeiter im Steuerbüro
Leitet ein Mitarbeiter einer Steuerberatungsgesellschaft E-Mails, die die Steuerberatungsgesellschaft an ihre ArbN zur Vermittlung steuerlicher Informationen übermittelt hat, an einen anderen Steuerberater weiter, ist das ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung. Die ungenehmigte Aufnahme einer geringfügigen Tätigkeit bei einem anderen Steuerberater als Bürokraft ist ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot (LAG Rheinland-Pfalz 24.8.12, 9 Sa 80/12, Abruf-Nr. 132393 ).
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