VGH München: 2.000 Euro Hundesteuer für einen Kampfhund sind zu viel
Ein Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 2.000 Euro jährlich zielt angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel erforderlichen Aufwendungen nicht mehr auf die Einnahmeerzielung, sondern auf ein faktisches Verbot der Kampfhundehaltung. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 25.07.2013 entschieden. Ein Steuersatz in dieser Höhe entfalte eine erdrosselnde Wirkung. Die Revision wurde zugelassen (Az.: 4 B 13.144). Weiterlesen
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