VGH Baden-Württemberg zur Zweitwohnungssteuer: 30 Prozent der Jahresmiete nicht zu viel
Die Stadt Baden-Baden darf von einer Eigentümerin für eine 146 Quadratmeter große Zweitwohnung knapp 3.400 Euro Zweitwohnungssteuer pro Jahr verlangen. Die Summe von rund einem Drittel der geschätzten Jahresmiete sei nicht unverhältnismäßig hoch, entschied der VGH in Mannheim in einem am Montag veröffentlichten Urteil.
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