VG Berlin: Abschleppen eines PKW löst keine Benutzungsgebühr für eine öffentliche Einrichtung aus
Die Berliner Polizei ist nicht berechtigt, Umsetzungsgebühren für das Abschleppen durch ein privates Unternehmen nach der Polizeibenutzungsgebührenordnung (PolBenGebO) zu erheben, da der Kraftfahrzeughalter in diesem Zusammenhang keine öffentliche Einrichtung benutzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am 19.06.2013 entschieden (Az.: VG 14 K 34.13). Weiterlesen
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