Versicherungsrecht | Versicherer kann Anspruch auf Nachbesichtigung haben
Der gegnerische Haftpflichtversicherer hat nach Ansicht des AG Düsseldorf jedenfalls dann einen Anspruch auf eine eigene Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges, wenn er konkret darlegt, dass in dem ihm vorgelegten Schadengutachten vermutlich Anteile eines Altschadens als zum Neuschaden gehörig kalkuliert worden sind.
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