Versicherungsrecht | Ausschlussfrist zur Nachmeldung eines Schadens
Ausschlussfristen in Versicherungsverträgen, die auf die Untätigkeit des Versicherungsnehmers (VN) binnen bestimmter Frist abstellen, sind im Interesse des sorgfältigen VN einschränkend auszulegen. Der Versicherer kann sich nicht auf die Versäumung der Ausschlussfrist zur Nachmeldung eines Schadens berufen, wenn den VN an der Fristversäumung kein Verschulden trifft. Die Beweislast dafür trägt der VN, entschied das OLG Köln.
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