Vermieterinsolvenz | Vermietung deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete in Altmietvertrag nicht gemäß § 134 InsO anfechtbar
Hat der Vermieter eine Wohnung gegen eine deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegenden Kaltmiete vermietet, liegt weder in der fortdauernden Gebrauchsgewährung noch in dem Unterlassen einer Mieterhöhung eine teilunentgeltliche Leistung i.S. von § 134 InsO.
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