Verkehrsrecht: Vorsicht beim Öffnen der Fahrertür
Wer die Fahrertür seines stehenden Fahrzeugs öffnet, hat dies so zu tun, dass der fließende Verkehr nicht gefährdet wird. Kommt es beim Öffnungsvorgang zu einer Kollision, so trifft in der Regel den Türöffner das überwiegende Verschulden. Mehr zum Thema 'Verkehrsrecht'...Mehr zum Thema 'Unfall'...Mehr zum Thema 'Mitverschulden'...
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