Verbraucherzentrale Brandenburg geht gegen Preiserhöhungsklausel in Fitnessstudio-Vertrag vor
Die Verbraucherzentrale Brandenburg rügt Klauseln, mit denen Sportstudios sich vorbehalten, Preiserhöhungen in beliebiger Höhe auf ihre Mitglieder umzulegen. Wer in laufenden Verträgen die Preise erhöhen will, müsse Gründe und Angemessenheit deutlich in den Vertragsbedingungen regeln, betonte Juristin Sabine Fischer-Volk. An ein Studio in Brandenburg an der Havel hat die Verbraucherzentrale vor diesem Hintergrund jetzt eine Abmahnung verschickt. Werde keine Unterlassungserklärung abgegeben, prüfe die Verbraucherzentrale eine Klage vor Gericht, heißt es in einer Mitteilung vom 08.08.2013. Weiterlesen
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