Urteil: Vermieter lehnt gemeinsame Wohnungsübergabe ab
Nach Urteil des AG Waiblingen gehen bei einer Ablehnung der gemeinsamen Übergabe einer Mietsache sämtliche Zweifel an einer Verschlechterung / Beschädigung der Mietsache zu Lasten derjenigen Seite, welche die gemeinsame Übergabe der Mietsache grundlos abgelehnt hat.
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