Urteil Reisebuchung - Ungeprüfte Unterzeichnung des Buchungsauftrages
Werden Buchungsdaten per Telefon durchgegeben, müsse der Buchende bei Erhalt der Unterlagen prüfen, ob die Daten korrekt aufgenommen wurden, so das Urteil des AG München. Ansonsten sei ein Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.
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