Urteil Branchenverzeichnis - Kunde muss für Branchenbucheintrag zahlen
Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte der Kunde den Angebotscharakter des Formulars des Branchenbuchanbieters erkennen können, so das Urteil des LG Düsseldorf. Ein Anfechtungsgrund liege nicht vor. Auch sei der Vertrag nicht sittenwidrig oder verstoße gegen das UWG.
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