Unfallversicherung: Kein gesetzlicher Versicherungsschutz für Regulierungsgespräche
Ereignet sich auf dem Weg zur Arbeitsstätte ein Verkehrsunfall, fällt dieser als Wegeunfall grundsätzlich unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die den Unfall betreffenden Regulierungsgespräche sind demgegenüber nicht versichert. Mehr zum Thema 'Unfallversicherung'...Mehr zum Thema 'Wegeunfall'...Mehr zum Thema 'Sterbegeld'...
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