Unfallschadensregulierung | Anrechnung eines „Übererlöses“ bei Inzahlunggabe des Unfallwagens?
Erzielt der Geschädigte durch die Inzahlunggabe seines unfallbeschädigten Fahrzeugs beim Neuwagenkauf ohne besondere Anstrengungen einen Erlös, der den auf dem regionalen Markt sonst erzielbaren Restwert übersteigt, muss er sich diesen Erlös als Restwert anrechnen lassen (LG Saarbrücken 22.3.13, 13 S 199/12, Abruf-Nr. 132465 ).
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