Unfall vor Urlaubsreise: Kein Ersatz
Wer einen Unfall erleidet und deshalb eine gebuchte Reise nicht antreten kann, erhält keinen Ersatz vom Verursacher des Unfalls. So entschied das Landgericht Bremen (Az. 7 O 1759/12). Geklagt hatte ein Radfahrer, den ein Auto anfuhr.
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