Umgang mit dem Finanzamt | Sammelauskunftsersuchen gegenüber AVAD kann zulässig sein
Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass bei Versicherungsvertretern infolge von Schätzungsbescheiden zu niedrige Steuern festgesetzt wurden, besteht ein hinreichender Anlass für ein Sammelauskunftsersuchen an die Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e. V. (AVAD), entschied das FG Hamburg.
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