Umgang mit dem Finanzamt | Ebay zur Sammelauskunft verpflichtet: Fiskus kennt jetzt die Erlöse von Online-Händlern
Der BFH hat klargestellt, dass Ebay (und auch Amazon) Sammelauskunftsverfahren der Steuerfahndung über Verkäufe von (Power-)sellern beantworten müssen. Ziel: Gewerbliche Händler zu entlarven und Steuernachzahlungen zu generieren. Jeder, der regelmäßig online handelt, tut deshalb gut daran, sich für Nachfragen des Finanzamts zu wappnen.
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