Spam-Flut stoppen: Spam-Mails: Unterlassungsanspruch bezieht sich auf alle E-Mail Adressen des Empfängers
Das Landgericht Hagen hatte entschieden, dass es Werbenden ohne ausdrückliche Einwilligungserklärung des Empfängers untersagt ist, unerwünschte E-Mails zu versenden. Dies betrifft alle E-Mail Adressen des Empfängers, auch solche, welche der Versender nicht kennt. Mehr zum Thema 'Spam'...Mehr zum Thema 'Unterlassungsanspruch'...Mehr zum Thema 'Spam-Filterung'...
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