Solidaritätszuschlag: Finanzgericht erklärt Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Das Niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig und will darüber eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht einholen. Die Begründung: Der Gleichbehandlungsgrundsatz werde nicht eingehalten - insbesondere Arbeitnehmer würden ungerecht behandelt. Mehr zum Thema 'Solidaritätszuschlag'...Mehr zum Thema 'Bundesverfassungsgericht'...Mehr zum Thema 'Verfassungswidrigkeit'...
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