Reparaturkosten | 20 Prozent Abzug bei Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs?
Erklärt die Werkstatt, die nach einem fremdverschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug repariert, ausdrücklich, sie habe die Arbeiten zu Zeiten erledigt, in denen sie damit Auslastungslücken überbrücken konnte, kann der Versicherer von den kalkulierten Reparaturkosten pauschal 20 Prozent abziehen. Erfahren Sie, wie Sie sich wehren, wenn die Versicherer diesen speziellen Fall vor dem OLG Saarbrücken allgemein anwenden wollen.
Weiterlesen auf: IWW